Sehr geehrte/r Interessierte/r an der Bereitstellung einer Tagesbetreuung mit einer Betreuungsperson

 

Aufgrund der Überschneidung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben, die zu Problemen im Pflegebereich führt, habe ich mich entschlossen, die Dienste einer Tagespflegebegleitung bei der Goldenen Zeit anzubieten.

Das heißt, es werden keine pflegerischen Tätigkeiten durchgeführt. Sämtliche pflegerischen Tätigkeiten werden von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt, die in der ambulanten Pflege eingesetzt sind.

Das bedeutet, dass die Tagespflegeperson zum Wohle des zu betreuenden Menschen mit allen Bereichen der Sozialpflege, einschließlich ggf. vorhandenem Pflegepersonal, zusammenarbeiten

und am Informationsaustausch teilzunehmen.

Diese Dienste unterscheiden sich jedoch.

Alltagsbegleiter haben einen anderen Aufgabenbereich und können keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen.

Die Aufgabe einer Tagesbegleitung besteht in der Koordination des Alltags der zu pflegenden Person.

Es wird Zeit ausschließlich für die Bedürftigen eingeplant, ohne Eile und nach der Besprechung dieser Themen.

Dabei wird auf jeden Menschen und seine Situation eingegangen und ein individuelles Angebot erstellt, abgestimmt auf die Bedürfnisse der zu Betreuutem Person.

Gerade einame, ältere und behinderte Menschen sollten nicht alleine ohne Betreuung bleiben.

Auch kinderreiche Familien können Unterstützung bei der Koordination des Alltags für sich selbst, ihre Eltern oder Großeltern beantragen.

 

 Frauen nach der Geburt, die Unterstützung bei der Organisation ihres Alltags benötigen, können in die Betreuung einbezogen werden.

Die Zeit ist für Sie und mit Ihnen geplant .

Die Ihnen gewidmete Zeit mit Ihre Alltagbegleiter gibt Ihnen die Möglichkeit sich um Ihre wichtigen Angelegenheiten zu kümmern Arztbesuche zu erledigen, Rezepte abzuholen, Einkäufe zu erledigen oder die Arbeit zu Hause zu koordinieren und

in ständigem Kontakt mit Familie oder mit Ihrem täglichen Begleiter zu bleiben, der Ihnen dadurch ein Gefühl von Stabilität und Mobilität in diesem Welt gibt,

die sich schnell vorwärts bewegt und ständig weiterentwickelt.

 

 

Notrufe sind möglich, wenn Sie nach der Registrierung im System der Goldenen Zeit dringend etwas zu regeln haben. 

Anmeldung über das Bewerbungsformular

       

 

 

Weitere Informationen zu Sicherheit und Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

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